FLIZ Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fliz Pay GmbH

Stresemannstraße 123, 10963 Berlin("FLIZ")

info@flizpay.de

für die Nutzung des FLIZ Plugins und des FLIZ Firmenzugangs.

1. Hintergrund

FLIZ stellt eine Infrastruktur bereit, die es Unternehmen / Organisationen (nachfolgend „Unternehmen“) ermöglicht, Zahlungen anzunehmen, die Endkunden über die FLIZ App direkt von ihrem Bankkonto als Überweisung im Rahmen ihres Kontolimits auslösen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von FLIZ durch Unternehmen dar. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere die AGB des Unternehmens, gelten nur dann als zwischen FLIZ und dem Unternehmen vereinbart, wenn sie von FLIZ schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

FLIZ stellt Unternehmen das FLIZ-Plugin und den FLIZ-Firmenzugang nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Dauer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.

3. Dienstleistung und Service Level

FLIZ stellt dem Unternehmen für die Dauer des Vertrags die folgenden Leistungen zur Verfügung (im Folgenden „FLIZ Services“):

  1. das FLIZ-Plugin zur Nutzung über das Internet. Das FLIZ-Plugin ist eine technische Schnittstelle, die den Datentransfer zwischen Bankkonnektivitätsanbieter und dem Unternehmen ermöglicht.
  2. den FLIZ-Firmenzugang über das Internet. Der Firmenzugang ermöglicht die Verwaltung und Überwachung aller laufenden Transaktionen und kann an einem Computer über einen Standard-Webbrowser in aktueller Fassung genutzt werden.

Die durchschnittliche Verfügbarkeit der FLIZ Services beträgt 99,5 % bezogen auf ein Kalenderjahr. Die FLIZ Services sind verfügbar, wenn die Systeme von FLIZ, die die FLIZ Services bereitstellen, über einen Zugangsknoten an das Internet angeschlossen sind und mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Endgerät und Internetzugang über das Internet genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben die folgenden Zeiten unberücksichtigt:

  1. Wartungsfenster, die seitens FLIZ mit einem Vorlauf von zumindest 90 Stunden per Email angekündigt werden. Soweit möglich, wird FLIZ Wartungsfenster in Zeiten geringer Auslastung einplanen und diese nicht in die Zeiträume von werktags zwischen 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr legen.
  2. Zeiten in denen aufgrund von akuten unmittelbaren Gefahren (laufende Angrije, Sicherheitslücken, Instabilitäten, unvermeidbar zur Sicherstellung des Betriebs) eine außerplanmäßige Wartung durchgeführt werden muss. Sollte FLIZ diese Gefahren zu vertreten haben (z.B. Einsatz unzuverlässiger Dienstleister), werden diese auf die Ermittlung der Verfügbarkeit angerechnet. FLIZ wird sich bemühen, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen und ihn über den Stand der Bearbeitung zu informieren.
  3. Zeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FLIZ liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, für die FLIZ nicht haftet, Ursachen im Einflussbereich des Unternehmens (z.B. Fehler des Endgerätes, Internet ist nicht oder eingeschränkt verfügbar).

Der FLIZ-Support steht für Fragen und Reklamationen des Unternehmens von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr per E-Mail unter info@flizpay.de zur Verfügung.

FLIZ erhält von den Banken des Endkunden lediglich eine Bestätigung, dass die Zahlungsauslösung erfolgt ist und derzeit noch keine Bestätigung der Bank des Unternehmens, dass dessen Bank (die Empfängerbank) die Zahlung erhalten und/oder angenommen hat. Es ist denkbar, dass die Empfängerbank die Zahlung ablehnt und das Unternehmen diese dann nicht erhält. Eine derartige Bestätigung kann FLIZ damit auch nicht gegenüber dem Unternehmen abgeben.

4. Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich:

  1. Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen der FLIZ Services unverzüglich und so genau wie möglich mitzuteilen. § 377 HGB gilt für diese Rügepflicht entsprechend.
  2. Die Zugangsdaten zu den FLIZ Services geheim zu halten;
  3. Alles zu unterlassen, was das Funktionieren der FLIZ Services gefährdet oder stört, sowie auf Daten unbefugt zuzugreifen.
  4. Es zu unterlassen, bei der Weitergabe von Zahlungsdiensteentgelten für die FLIZ Services an seine Kunden eine eigene Marge zu erheben, die über die ihm von FLIZ berechneten Kosten hinausgeht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen oder das Unternehmen nur die nachweisbaren Mehrkosten durch die Einbindung von FLIZ weitergibt.

5. Änderungen

FLIZ kann jederzeit einseitig Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den FLIZ-Services aber auch an der vereinbarten Vergütung vornehmen. FLIZ wird das Unternehmen über alle Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer der Auswirkung der Änderung angemessenen Frist, die niemals weniger als 15 Tage betragen darf, vor deren Inkrafttreten informieren. Binnen dieser Frist kann das Unternehmen der Änderung schriftlich widersprechen. Hierbei wird FLIZ das Unternehmen auf die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist separat hinweisen. Widerspricht das Unternehmen nicht, sind ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Widersprich der Kunde, steht FLIZ zusätzlich ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Die zuvor genannte Frist von 15 Tagen gilt nicht, wenn FLIZ aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Weise vornehmen muss, die es FLIZ nicht erlaubt, die oben genannte Frist einzuhalten;

6. Einschaltung Dritter

Zur Erfüllung der zu übernehmenden Leistungen darf sich FLIZ unter den in diesem Vertrag genannten Bedingungen der Mithilfe Dritter bedienen. Die Durchführung der zu übernehmenden Leistungen soll dabei grundsätzlich zu keiner Rechtsbeziehung zwischen den jeweiligen Vertragspartnern von FLIZ und dem Unternehmen führen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wird.

FLIZ ist ohne Zustimmung des Unternehmens dazu befugt, die auf Grund dieses Vertrages gegenüber dem Unternehmen zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.

Dabei ist sicherzustellen, dass die vertraglichen Anforderungen dieses Vertrages an den Datenschutz, die Vertraulichkeit sowie zu den etwaigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht beeinträchtigt werden.

FLIZ bleibt auch bei der Einschaltung von Subunternehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

7. Nutzungsrechte

FLIZ stellt dem Unternehmen die FLIZ-Services während der Nutzung zu dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Vertragszweck zur Verfügung.

Das Unternehmen ist befugt, die Software des FLIZ-Plugins und des FLIZ-Firmenkontos bzw. dessen Betriebsumgebung schuldrechtlich zu nutzen, ohne dass ein urheberrechtliches Nutzungsrecht (weder einfach noch ausschließlich) übertragen wird. Es handelt sich um eine schuldrechtliche Gestattung beschränkt auf die Vertragslaufzeit.

8. Gewährleistung

Die von FLIZ erbrachte Diensleistung ist eine Geschäftsbesorgung und führt zu keiner über die Regelung der §§ 675 j. BGB hinausgehende Gewährleistung.

9. Haftung

FLIZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FLIZ unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

Im Übrigen haftet FLIZ bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung andererseits die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der von FLIZ eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

Entsteht dem Unternehmen ein Schaden durch den Verlust von Daten, die dem Unternehmen über die FLIZ-Services zum Download zur Verfügung stehen, so haftet FLIZ hierfür der Höhe nach nicht, soweit der Schaden durch eine nach dem Stand der Technik mögliche regelmäßige Sicherung der Daten durch das Unternehmen vermieden worden wäre (Mitverschulden). Das Unternehmen hat eine solche Datensicherung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der von Informationslieferanten und/oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellten Daten übernimmt FLIZ keinerlei Haftung. Sollte FLIZ bei der Verarbeitung Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der zur Verfügung gestellten Daten haben, wird FLIZ das Unternehmen hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Parteien stimmen sich über einzuleitende Maßnahmen ab. Für die Funktionsfähigkeit von Drittsystemen, wie insbesondere Systemen die zur Struktur des Markts zählen (z.B. das Internet, Zahlungssysteme bei Banken, Rechenzentren etc), übernimmt FLIZ keinerlei Haftung, mit Ausnahme einer Haftung für eine nicht sachgerechte Auswahl eines etwaig von FLIZ eingeschalteten Dienstleisters.

Schadensersatzansprüche infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Alle sonstigen Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns.

10. Datenschutz

FLIZ ist für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages eigenständig verantwortlich im Sinne der DSGVO. Die Vertragsparteien haben die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht individuell anders vereinbart.

Das Unternehmen hat das Recht, den Vertrag jederzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Werktag, es sei denn, es wurde individuell eine abweichende Frist vereinbart.

FLIZ behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Unternehmen jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Kündigungsgründe sind insbesondere:
  1. Eintritt einer wesentlichen Vermögensverschlechterung, so dass die Erfüllung wesentlicher vertragsgemäßer Leistungen unmöglich wird;
  2. Zahlungseinstellung der anderen Vertragspartei und/oder Stellung eines Antrages auf Eröjnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens gemäß den Gesetzen anderer Rechtsordnungen über das Vermögen der anderen Vertragspartei;
  3. Wiederholte wesentliche Verstöße gegen anzuwendende Bestimmungen des zwingenden Rechts, die die Fortführung des Vertrages als unzumutbar erscheinen lassen; oder
  4. Anordnung behördlicher Maßnahmen, aufgrund derer die Erfüllung wesentlicher vertragsgemäßer Leistungen unmöglich wird.
  5. Änderungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens, welche eine Fortführung der Vertragsbeziehungen unzulässig machen.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

12. Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag zwischen den Parteien auf Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Die Abtretung von Geldforderungen bedarf weder der Anzeige noch der Zustimmung der anderen Partei. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist für beide Parteien nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Darüber hinaus wird FLIZ das Recht eingeräumt, den Namen und das Logo des Partners zu Kommunikations- und Werbezwecken zu nutzen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder während der Vertragsdauer unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt jeweils unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt zur Auflösung etwaiger Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UNKaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der sich aus dem Handelsregister ergebende Unternehmenssitz von FLIZ.

Gültig ab: 20.07.2025